Volksbegehren "Rettet die Bienen"

Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 läuft die Eintragung

Mehr als 100 Bündnispartner - zu denen auch die LVÖ mit ihren Mitgliedsverbänden Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis gehört - haben sich entschlossen, dieses Volksbegehren zu unterstützen.

Zwar gibt es Punkte am Gesetzentwurf, die auch aus unserer Sicht kritisch sind, z.B. dass die Maßnahmen sich auf die Landwirtschaft beschränken (und Flächenverbrauch, Verkehr, Privatgärten etc. ausblenden), die ausnahmslosen Einschränkungen bei Mahd und Walzen, die breiten Gewässerrandstreifen, überhaupt viele Verbote statt Anreize (was aber u.a. damit zu erklären ist, dass es in Bayern zu haushaltsrelevanten Fragen keine Volksentscheide geben darf), … Und es fehlt eine Erläuterung, wie die festen, ambitionierten Öko-Landbau-Quoten bis 2025 bzw. 2030 erreicht werden sollen.
Auf der anderen Seite wird z.T. mit unlauteren Mitteln und Panikmache („Enteignung“, „Verbot der Doppelförderung – darum gibt es für Naturschutz keine Gelder mehr“, „der Bio-Markt wird überschwemmt und die Preise fallen ins Bodenlose“…) gegen das Volksbegehren gearbeitet.

Dabei ist wichtig zu bedenken: ein erfolgreiches Volksbegehren bedeutet noch nicht, dass der Entwurf 1:1 zum Gesetz wird. Wenn das Begehren erfolgreich ist, muss sich der Landtag mit dem Thema auseinandersetzen. Und - das ist wohl sicher - unverändert annehmen wird er den Entwurf nicht. Dann kommt es zum Volksentscheid, zu dem sicherlich vom Landtag ein Alternativ-Gesetzentwurf vorgelegt wird. In den ca. 6 Monaten zwischen Volksbegehren und Volksentscheid wird es also wichtig sein, auch unsere landwirtschaftliche und ökologische Expertise bei der Gestaltung des späteren Gesetzestextes mit einzubringen – sobald das Thema endlich auf der politischen Agenda steht.

Damit es aber überhaupt dazu kommt, müssen sich in den kommenden beiden Wochen knapp 1 Million Wahlberechtigte für das Volksbegehren in den Rathäusern eintragen!

Deshalb die Bitte an unsere Mitglieder: Tragen Sie sich in Ihrer Heimatgemeinde für das Volksbegehren Artenvielfalt ein. Auf der Website www.volksbegehren-artenvielfalt.de finden Sie ihr Eintragungslokal und die Öffnungszeiten sowie Informationen zu Sonderöffnungszeiten, die während des Eintragungszeitraums vom 31.01. bis zum 13.02.2019 gelten.